Nach dem (anfänglichen) Irrglauben an ein steuerfreies Paradies stellen sich in der Praxis – insb. bei Spezialsachverhalten wie Staking, Lending und aktive/passive Airdrops – zahlreiche Fragen zur steuerlichen Behandlung von Einkünften rund um Kryptowährungen. Dabei bedingt aber die Vielfalt an Fallkonstellationen und die Komplexität der Thematik, dass in der Regel keine pauschale Aussage über die steuerliche Beurteilung getroffen werden kann. Vielmehr zeigt unsere Erfahrung: es kommt auf den Einzelfall an.
Auch die Finanzverwaltung hat sich zwischenzeitlich mit steuerlichen Fragen zu Kryptowährungen befasst und dazu am 17.06.2021 ein Schreiben im Entwurf vorgelegt. Um daraus klare Schlüsse ziehen zu können, bleibt die finale Fassung abzuwarten. Mehr zum Inhalt des BMF-Schreibens im Entwurf finden Sie hier.
Basierend auf den bereits bekannten finalen Äußerungen der Finanzverwaltung stellt Ihnen Ebner Stolz ausgewählte Problemfelder im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kryptowährungen vor.
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