Geld für die Ex
Nicht die Witwe, sondern die frühere Lebensgefährtin eines verstorbenen Mannes bekommt das Geld aus dessen Risikolebensversicherung, wenn sie noch als Bezugsberechtigte im Vertrag steht. Solange die Ehefrau nicht beweisen kann, dass ihr Mann den Vertrag zu Ihren Gunsten ändern wollte, geht Sie leer aus, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 7 U 74/20). Der Versicherungsmakler hatte den Versicherer nur über die Eheschließung informiert.