Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Reihenfolge der Erben, die das Vermögen eines Verstorbenen erben, wenn kein gültiges Testament oder Erbvertrag vorliegt. Die gesetzliche Erbfolge kann je nach Land unterschiedlich geregelt sein.

In der Regel erben zuerst die nächsten Verwandten des Verstorbenen, wie zum Beispiel der Ehepartner und die Kinder. Wenn kein Ehepartner oder keine Kinder vorhanden sind, können die Eltern, Geschwister oder entferntere Verwandte erben. Wenn kein Verwandter ermittelt werden kann, fällt das Vermögen an den Staat.

Die gesetzliche Erbfolge kann in manchen Fällen zu ungewollten Verteilungen des Vermögens führen, wenn etwa ein entfernter Verwandter das Vermögen erbt, obwohl der Verstorbene eine andere Person bevorzugt hätte. Um dies zu vermeiden, kann der Verstorbene ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen und so die Verteilung des Vermögens selbst bestimmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzliche Erbfolge nur dann greift, wenn kein gültiges Testament oder Erbvertrag vorliegt. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit einer Nachlassplanung auseinanderzusetzen und gegebenenfalls ein Testament oder einen Erbvertrag zu erstellen, um die Verteilung des Vermögens nach eigenen Vorstellungen zu regeln.