Anfechtung
Die Anfechtung ist ein Rechtsmittel, mit dem eine Person eine rechtliche Entscheidung oder eine Willenserklärung eines anderen anfechten kann, die aus bestimmten Gründen unwirksam oder ungültig ist.
Die Anfechtung ist ein Rechtsmittel, mit dem eine Person eine rechtliche Entscheidung oder eine Willenserklärung eines anderen anfechten kann, die aus bestimmten Gründen unwirksam oder ungültig ist.
Eine Auflage ist eine vertragliche oder testamentarische Anordnung, die dem Erben oder Vermächtnisnehmer bestimmte Verpflichtungen auferlegt.
Die Ausschlagung bezieht sich auf den Verzicht auf ein Erbe oder einen Nachlass.
Das Ehegattentestament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, in dem sie ihren letzten Willen für den Fall ihres Ablebens festlegen.
Der Erbanteil bezeichnet den Anteil am Nachlass, den ein Erbe nach dem Tod des Erblassers erhält.
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Erben das Vermögen einer verstorbenen Person gemeinsam erben.
Das Erbrecht ist der Teil des Zivilrechts, der sich mit der Übertragung des Vermögens einer Person nach deren Tod befasst.
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Vermögen im Wege der Erbschaft oder Schenkung anfällt.
Die Erbunwürdigkeit bezeichnet die Aberkennung des Erbrechts einer Person aufgrund bestimmter Verhaltensweisen oder Straftaten.
Ein Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Erben, der die Verteilung des Vermögens des Erblassers nach seinem Tod regelt.