BGH-Entscheidung zu Irrtümern bei der Erbschaftsausschlagung
Der BGH hat entschieden, dass ein Irrtum bei der Ausschlagung einer Erbschaft, basierend auf dem Unwissen über die letztendlich eintretenden Erben, nicht anfechtbar ist. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung rechtlicher Beratung bei Erbfolgeplanung, um Risiken und steuerliche Nachteile zu vermeiden.