Keine Erbunwürdigkeit bei Entscheidung des Betreuers zur Behandlungsablehnung
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Keine Erbunwürdigkeit bei Entscheidung des Betreuers zur Behandlungsablehnung

Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass ein Betreuer nicht erbunwürdig ist, wenn er ohne wirksame Patientenverfügung den Abbruch einer medizinischen Behandlung des Betreuten erlaubt. Eine Genehmigung des Betreuungsgerichts ist nur nötig, wenn der Betreuer und der Arzt uneinig sind. Finanz- und Nachfolgeplaner sollten Kunden über diese rechtlichen Anforderungen informieren und eine klare Kommunikation zwischen Betreuer und Arzt fördern, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede Handlung eines Betreuers zur Erbunwürdigkeit führt, und eine frühzeitige Beratung kann helfen, rechtliche Risiken zu minimieren.