Die erbschaftsteuerliche Befreiung des Familienheims: Ein Blick auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts
Das Niedersächsische Finanzgericht hat den Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung des Familienheims klargestellt. Nur die Grundfläche des bebauten Flurstücks ist steuerfrei. Dieses Urteil hat bedeutende Implikationen für Finanz- und Nachfolgeplaner, die ihre Klienten über mögliche steuerliche Folgen bei Vererbung des Familienheims informieren müssen. Eine Revision beim Bundesfinanzhof steht aus.