Urteil zur Erbunwürdigkeit
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein handschriftlich abgesetztes Testament, das von der Tochter geschrieben und von der Erblasserin lediglich unterschrieben wurde, formunwirksam ist. Trotz dieser Formunwirksamkeit und ihrer eidesstattlichen Aussage vor Gericht wurde die Tochter nicht als erbunwürdig eingestuft und hat Anspruch auf den Pflichtteil gegenüber ihrem allein erbenden Bruder. Henning Krischke weist auf die Bedeutung der Einhaltung formeller Vorgaben bei der Testamenterstellung hin und betont die Rolle von Finanz- und Nachfolgeplanern bei der Aufklärung ihrer Kunden über die rechtlichen Aspekte und bei der Unterstützung einer rechtskonformen Nachfolgeplanung.