Pflichtteilsentzug im gemeinschaftlichen Ehegattentestament: Nachträgliche Ergänzung unzulässig
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass ein Pflichtteilsentzug im gemeinschaftlichen Ehegattentestament nicht nachträglich durch ein neues Testament erfolgen kann. Ein allein erbender Ehepartner muss trotz eines Diebstahls durch die Tochter den Pflichtteil auszahlen. Klarheit im Testament und rechtliche Beratung sind wichtig, um Streitigkeiten zu vermeiden.