Das Steueroasen-Abwehrgesetz erweitert seinen Anwendungsbereich
Ab 2024 erweitert das Steueroasen-Abwehrgesetz seinen Anwendungsbereich auf Russland und 15 weitere Länder. Diese Änderung folgt der EU-Blacklist-Überarbeitung und führt zu Nachteilen für deutsche Unternehmen und Personen, die mit diesen Staaten Geschäfte tätigen. Es beinhaltet verschärfte Steuerregelungen und erhöhte Dokumentationspflichten.